

OBLIGATORISCHE KURSE KANTON ZÜRICH
Relevant für alle Neuhundehalter*innen ab dem 01. Juni 2025 die im Kanton ZH wohnen
AKTUELLE KURSPFLICHT
ÄNDERUNG AUSBILDUNGSPFLICHT HUNDE
Die revidierte Hundegesetzgebung ist am 01. Juni 2025 im Kanton Zürich in Kraft getreten.
Ab dem 01. Juni 2025 unterstehen alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht – unabhängig von Grösse oder Rasse. Diese gilt nicht rückwirkend.
OBLIGATORISCHER THEORIEKURS
Wer muss den Theoriekurs absolvieren?
Wer zum ersten Mal einen Hund ab dem 01. Juni 2025 in Kanton Zürich hält, muss einen obligatorischen Theoriekurs besuchen und mit einer Prüfung abschliessen. Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton Zürich zu besuchen.
Wer ist vom Theoriekurs befreit?
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Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate am Stück einen Hund gehalten haben.
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Personen, die den Hund von ihrer Partnerin oder ihrem Partner übernehmen, wenn das Tier bereits mindestens sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
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Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.
(Nachweise werden anhand der zentralen Hundedatenbank oder durch andere geeignete Dokumente erbracht.)
Wie ist der Ablauf des Theoriekurses?
Der Theoriekurs wird online abgehalten. Dieser dauert ca. 2 - 2.5 Stunden. Der Inhalt richtet sich nach den Lernzielen der theoretischen Hundeausbildung. Der Theoriekurs ist Bestandteil der gesetzlichen Hundehalterpflicht ab 01.06.2025 - es besteht somit eine Präsenzpflicht. Aus diesem Grund muss während des gesamten Onlinekurses die Kamera eingeschaltet sein.
Wie ist der Ablauf der Theorieprüfung?
Der Theoriekurs muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden um eine Bestätigung zu erhalten. Die Prüfung findet an einem anderen Tag im Präsenzverfahren statt (Ort und Zeit ist beim entsprechenden Angebot einzusehen). Bestandteil der Theorieprüfung ist der Inhalt des Booklets (Selbststudium),welches vom Veterinäramt Zürich zur Verfügung gestellt wird, sowie der Inhalt des abgehaltenen Theoriekurses. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen wiederholt werden. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr erhoben.
Ich möchte nur die Theorieprüfung buchen. Ist das möglich?
Sofern du den Theoriekurs bei einem anderen offiziell anerkannten Anbieter absolviert hast und eine entsprechende Kursbestätigung einreichen kannst, ist es möglich, auch nur die Prüfung zu buchen (ausgenommen Absolvierung Theoriekurs im webbasierten lernen). Die Kursbestätigung muss vor Datum des gebuchten Prüfungstermins eingereicht und genehmigt werden.
OBLIGATORISCHE PRAKTISCHE HUNDEAUSBILDUNG
Wer muss den praktischen Kurs absolvieren?
Unabhängig von der Rasse oder Grösse des Hundes muss jeder neue Hundehalter im Kanton Zürich einen praktischen Kurs absolvieren. Dieser besteht aus sechs Lektionen und muss frühestens ab dem 6. Lebensmonat des Hundes, spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes absolviert werden. Die praktische Ausbildung gilt ab Inkraftsetzung für alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind.
Lernziele praktischer Kurs
Die aktuellen und im obligatorischen Kurs thematisierten Themen, sowie Lernziele werden vom Veterinäramt Zürich vorgegeben. Es müssen mindestens sechs Stunden absolviert werden. Es gibt keine abschliessende Prüfung, aber wöchentliche Hausaufgaben, sowie eine Lernerfolgskontrolle.
Kursbestätigung praktischer Kurs
Um eine Bestätigung für die Absolvierung des obligatorischen Kurses zu erhalten, müssen mindestens sechs Stunden pro Kurs aktiv besucht und die Lernziele erreicht werden. Wenn die Lernziele nicht erreicht werden, muss der Kurs wiederholt oder die entsprechenden Themen im Einzeltraining nachgearbeitet werden. Die Bestätigung wird nur für die Person ausgestellt, welche die Kurse besucht hat, und als Besitzer*in des Hundes eingetragen ist.
Du hast noch Fragen? Ich freue mich auf deine Kontaktaufnahme.